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UVV Prüfung

Bei der jährlich vorgeschriebenen UVV Prüfung erhalten Sie von uns ein detailliertes Prüfprotokoll. Sollten Mängel festgestellt werden, so beraten wir Sie individuell für eine bestmögliche Lösung.

Lösungen
Lösungen

Wir sind Experten für individuelle Lösungen. Von der Erörterung von Finanzierungsoptionen, individuellen Full Service Betreuungskonzepten, grundsätzlicher Einsatzberatung, Gebrauchtstaplern und eines ganzheitlichen Flottenmanagements - sprechen Sie uns an!

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Schulungstermine
Qualifikation, die mehr Sicherheit bringt
Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer

Der sichere Umgang mit Flurfördertechnik ist das A und O für die Betriebssicherheit in Ihrem Lager.

Jährliche Unterweisung

Die vorgeschriebene jährliche Unterweisung kann bei uns oder bequem vor Ort durchgeführt werden.

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Das Andres Gabelstapler Team 

Über uns

Eine kurzer historischer Rückblick der Entwicklung der Firma Andres

Karriere

Wir suchen immer gute Mitarbeiter für unser Team. Schau Dir unsere Stellenanzeigen an oder bewirb Dich initiativ.

ARBEITSUNFÄLLE VERMEIDEN

Jährliche Gabelstapler-Unterweisung

Jährliche Unterweisung 4

 

JÄHRLICHE UNTERWEISUNG

Arbeitsunfälle vermeiden

Jährliche Unterweisung 4

Ausbildung nach DGUV-Vorschrift 1 §4

 
Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist das Fahr- und Steuerpersonal trotz erfolgter Ausbildung mindestens einmal jährlich zu unterweisen! Dies ist auch durch die Berufsgenossenschaft, in der DGUV-Vorschrift 1 §4 Abs. 1 festgelegt und hat mit einer schriftlichen Dokumentation zu erfolgen.

Jährliche Unterweisungen dienen der Gefahrenvorbeugung durch Wissensauffrischung. Aufgabe ist, Wissenslücken zu schließen und den Kenntnisstand zu aktualisieren. Ziel ist nicht nur die Optimierung der eigenen Leistung, sondern auch die Betriebs-und Qualitätssicherung. Die Teilnehmer sollen für die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sensibilisiert werden und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr kennen. 

Ausbildung nach DGUV Vorschrift 1 §4

 
Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist das Fahr- und Steuerpersonal trotz erfolgter Ausbildung mindestens einmal jährlich zu unterweisen! Dies ist auch durch die Berufsgenossenschaft, in der DGUV-Vorschrift 1 §4 Abs. 1 festgelegt und hat mit einer schriftlichen Dokumentation zu erfolgen.

Jährliche Unterweisungen dienen der Gefahrenvorbeugung durch Wissensauffrischung. Aufgabe ist, Wissenslücken zu schließen und den Kenntnisstand zu aktualisieren. Ziel ist nicht nur die Optimierung der eigenen Leistung, sondern auch die Betriebs-und Qualitätssicherung. Die Teilnehmer sollen für die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sensibilisiert werden und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr kennen.  
Jährliche Unterweisung 3

Inhalte

 
  • Wichtige Rechtsvorschriften für Betriebe und Staplerfahrer/Hubarbeitsbediener

  • Allgemeine Unfallverhütungsvorschriften mit Durchführungsanweisungen nach DGUV Vorschrift 1

  • Unfallverhütungsvorschriften Flurförderzeuge nach
    DGUV Vorschrift 068
Jährliche Unterweisung 3

Inhalte

  • Wichtige Rechtsvorschriften für Betriebe und Staplerfahrer/Hubarbeitsbediener
  • Allgemeine Unfallverhütungsvorschriften mit Durchführungsanweisungen nach DGUV Vorschrift 1

  • Unfallverhütungsvorschriften Flurförderzeuge nach DGUV Vorschrift 068
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