STAPLERSCHEIN
Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer
Die Qualifikation zum Betrieb von Flurförderzeugen wird in Deutschland gemäß den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft geprüft. Hierbei handelt es sich um die DGUV Vorschrift 68 (ehemals BGV D27) sowie den DGUV Grundsatz 308-001, (ehemals BGG 925).
Hierbei wird sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Fahrerinnen und Fahrer über das notwendige theoretische Wissen sowie praktische Fertigkeiten verfügen, um Flurförderzeuge sicher und effizient zu bedienen. Um den Staplerschein aufrechtzuerhalten, ist eine jährliche Unterweisung notwendig.
Der Erwerb eines Staplerscheins trägt nicht nur zur Sicherheit am Arbeitsplatz bei, sondern dient auch bei der beruflichen Weiterentwicklung als Qualifikationsnachweis.
Der Erwerb eines Staplerscheins trägt nicht nur zur Sicherheit am Arbeitsplatz bei, sondern dient auch bei der beruflichen Weiterentwicklung als Qualifikationsnachweis.
Inhalte der Staplerschulung
Um Flurförderzeuge wie Gabelstapler sicher und effizient zu bedienen, sind Kenntnisse aus Theorie und Praxis notwendig. Diese werden innerhalb der Staplerschulung in diversen Teilbereichen behandelt
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Allgemeine und rechtliche Grundlagen
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Unfallverhütung
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Funktions- und Sicherheitsprüfungen
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Aufbau und Antriebsarten von Staplern und Flurförderzeugen
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Allgemeiner Betrieb und regelmäßige Prüfung
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Umgang mit Last sowie Sondereinsätze
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Verschiedene Fahrübungen: Fahrverhalten, Standsicherheit
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Theoretische & Praktische Prüfung
Voraussetzungen für den Teilnehmer
- Gültiges Ausweisdokument
- Mindestalter 18 Jahre
- Führerscheinklasse L (Bestandteil von FS Klasse B)
- Grundlegende körperliche und geistige Fitness